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ÖSTERREICHS REGIERUNG VERBESSERT DIE RAHMENBEDINGUNGEN FÜR INVESTIVE UNTERNEHMEN:

Für Investitionen, die Unternehmen heuer setzen gibt es (nach finaler Umsetzung) eine Prämie, die Investitionszuwachsprämie. Die Einreichung kann auch direkt über das Austria Wirtschaftsservice (AWS) erfolgen. Die Umsetzungsdetails erfolgen noch, das Programm ist aber ab 9.1.2017 gültig.

 

KMUs mit einer Mitarbeiteranzahl mit bis zu 49 sollen eine 15 %-ige Prämie auf einen Investitionszuwachs von EUR 50.000 bis 450.000 erhalten. KMUs mit einer Mitarbeiteranzahl zwischen 49 und 250 sollen künftig eine 10 %-ige Prämie auf einen Investitionszuwachs von EUR 100.000 bis 750.000 erhalten.

 

Doch Achtung auf das Kleingedruckte, hier helfen wir  Ihnen gerne, bankenunabhängig begleiten wir Sie nicht nur zur Förderung, sondern auch zum bestpassendsten Finanzierungsanbieter.

 

In dem jüngst Ende Jänner ausverhandelten Regierungsübereinkommen wird es auch für alle Unternehmen ab 250 Mitarbeiter einen zusätzlichen Investitionsanreiz geben; Auszug aus dem Regierungsübereinkommen: „Um Investitionsanreize zu setzen, soll die Möglichkeit der vorzeitigen Abschreibung geschaffen werden. Diese Unternehmen können eine vorzeitige Abschreibung (Umsetzung alternativ als Investitionszuwachsprämie) in Höhe von 30 % geltend machen. Durch die Befristung der Maßnahme von 01.03. bis 31.12.2017 sollen gezielt Investitionsanreize im Jahr 2017 gesetzt werden. Begünstigt sind Investitionen in körperliche Anlagegüter wie beispielsweise Maschinen (ausgenommen sind insbesondere Gebäude und PKW)....". Akkordierte Umsetzung: Ministerrat im Februar 2017 / Start: 1. März 2017.

 

Die Banken, so wird zumindest immer wieder einhellig betont, sind finanzierungsbereit. Unternehmer, die hier von unabhängiger Seite Entlastung bzw. Umsetzungsbegleitung gut gebrauchen können sind herzlich willkommen.