Zum Inhalt springen

EU-"Omnibus" beschränkt ESG-Berichtslegungspflicht auf über 1000 Mitarbeiter ...

… das verbessert die Chancen auf einen „nachhaltigen“ Wirtschaftsaufschwung, weil auch die Verhältnismäßigkeit von bürokratischen Auflagen unter Einhaltung der Wirtschaftlichkeit von Nachhaltigkeits-Investitionen nunmehr KMU-freundlich ausgestaltet werden kann.

*   *   *   *   *

 

Basierend auf dem Omnibus-Vorschlag der EU-Kommission und Medienberichten gilt Folgendes bezüglich der CSRD-Berichtspflicht für Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitern:

 

Die neuen Schwellenwerte für die CSRD sehen vor, dass die Berichtspflichten nur noch für **große Unternehmen** gelten, die **mehr als 1000 Mitarbeiter** beschäftigen **UND entweder** einen **Nettoumsatz von über 50 Millionen Euro** oder eine **Bilanzsumme von über 25 Millionen Euro** aufweisen. Daher fallen Unternehmen, die die Schwelle von 1000 Mitarbeitern nicht überschreiten, **nicht mehr in den obligatorischen Anwendungsbereich der CSRD**.

 

Die Europäische Kommission schätzt, dass durch diese Änderung der Anwendungsbereich der CSRD um etwa 80 % reduziert wird.

 

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass für Unternehmen außerhalb des Anwendungsbereichs der CSRD (also auch für Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitern) die Möglichkeit besteht, **freiwillig** über Nachhaltigkeitsthemen zu berichten.

 

Die Kommission wird hierfür einen **freiwilligen Berichtsstandard**, basierend auf dem von der EFRAG entwickelten VSME-Standard (Voluntary Standards for SMEs), durch einen delegierten Rechtsakt verabschieden. Dieser freiwillige Standard soll es kleineren Unternehmen erleichtern, Nachhaltigkeitsinformationen an größere Unternehmen weiterzugeben, die selbst der CSRD unterliegen und Informationen von ihrer Wertschöpfungskette benötigen.

 

Dieser Standard dient als eine Art "Schutzschild" oder "Wertschöpfungskettenbegrenzung" für Unternehmen außerhalb des CSRD-Anwendungsbereichs. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Unternehmen mit weniger als 1000 Mitarbeitern nach dem aktuellen Omnibus-Vorschlag **nicht verpflichtet** sind, ein CSRD-Reporting zu erstellen, es sei denn, sie überschreiten gleichzeitig den Umsatz- oder Bilanzsummen-Schwellenwert und gelten somit als großes Unternehmen im Sinne der neuen Definition. Sie haben jedoch die Möglichkeit, **freiwillig** nach einem vereinfachten Standard zu berichten.

 

Der Umsetzung von Nachhaltigkeits-Investitionen wird das dennoch keinen Abbruch verleihen, insbesondere wenn dadurch auch Wettbewerbsvorteile erreicht werden können: Ein freiwilliger Berichtslegungsstandard für KMU wird nach den von EFRAG entwickelten kmu-freundlichen Standard (VSME) erfolgen können. Somit wird vermieden, dass KMU's in der Lieferkette von Großunternehmen zu stark belangt werden können.

 

Nachhaltigkeit für wettbewerbsorientierte Unternehmen ist längst der regulatorisch-getriebenen Pflichterfüllung entwachsen, sondern ein echter Wettbewerbsvorteil und dient vielfach der Zukunftspotenzial-Stärkung. Kunden, Investoren und Geschäftspartner achten verstärkt auf ESG-Kriterien. Unternehmen, die frühzeitig transparente Berichterstattung und nachhaltige Strategien umsetzen, sichern sich langfristig eine starke Marktposition.

 

Die Omnibus-Revision der EU-ESG-Richtlinien ist ein wichtiger Meilenstein für eine zukunftsfähige Wirtschaft. Sie schafft faire Rahmenbedingungen, erhöht die Transparenz und unterstützt Unternehmen dabei, nachhaltige Strategien erfolgreich umzusetzen. Wer diese Chance nutzt, wird langfristig profitieren – wirtschaftlich und ökologisch.

 

ESG Finance Reporting